Das BVB-Stüberl hat ein neues Design!

 

Was ist mit den Bildern vom der 100 Jahr Feier --> Edy?

 

MfG Woife.


Die Satzung des BVB Stüberls PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, den 05. November 2008 um 13:31 Uhr

Das BVB Stüberl ist eine Gemeinschaft zur Pflege des Fußballsports und des geselligen Beisammenseins. Stetige Verbundenheit zum Namensgeber Borussia Dortmund zeichnet die Mitglieder aus. Sitz des Stüberls ist in Langdorf / Kernhöhe.

Die Anzahl der Organe des BVB-Stüberls wurde von den Mitgliedern einstimmig auf den Kassier und seinen Stellvertreter reduziert.

 Das Stüberl unterscheidet zwischen aktiven Mitgliedern und Gästen. Ehepartner und Lebensgefährten von aktiven Mitgliedern genießen deren Vorzüge. Das Stüberl ist für Aufnahmebereite Personen / künftige Mitglieder offen.

Jedes Mitglied des BVB-Stüberl´s hat sich dazu verpflichtet die Satzung zu wahren und deren Inhalt einzuhalten. Weiterhin ist jedes Mitglied dazu verpflichtet die Vertrauenswürdigkeit der Gäste vor der Mitnahme zu prüfen.

Punkte im Verantwortungsbereich der Mitglieder:

  • Stetig für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen, sonst "Hausbesuche"
  • Nach Parties ist der jeweilige Partyträger verantwortlich innerhalb von 48 Stunden das Stüberl wieder in Ordnung zu bringen

Finanzen:

  • Jedes Mitglied spendet einen Beitrag von 7,50 € / Monat in die Stüberlkasse
  • Die Mitglieder spenden freiwillig pro Getränk 1.- €
  • Gäste spenden freiwillig pro Getränk 1,50 €
  • Weitere freiwillige Spenden sind jederzeit möglich
  • Jedes weitere Mitglied kann bis zu 10 Getränke auf der Spendenliste notieren. Die Zahlung ist grundsätzlich jeweils am Anfang und Mitte des Monats möglich
  • Jedes Mitglied kann auf Anfrage in die Buchhaltungsunterlagen einsehen

Verwendung des Geldes aus der Stüberlkasse:

  • Zur Tilgung von laufenden Kosten und Auslagen
  • Für Startgebühren bei Turnieren
  • Für die Jahrestage des Stüberl´s
  • Zur Bildung von Kapitalrücklagen

Die Kasse des BVB-Stüberl´s unterliegt einer vereinfachten Buchführung durch den Kassier und dessen Stellvertreter. Die Kassenprüfung ist jährlich von 2 Mitgliedern durch zu führen.

 Versammlungen:

Das BVB-Stüberl beruft 1/4 jährlich eine Versammlung im Brauerei Gasthof Falter ein. Die Termine dafür werden jeweils ein Jarh im Voraus vereinbart.

Sonstiges:

Die Raucherregelung wurde im 4. Quartal 2008 in die Satzung aufgenommen.

Die Satzung des BVB-Stüberl´s gilt für ein Jahr und wird im Rahmen einer Versammlung neu beschlossen.

Die Satzung tritt zum 18.07.2008 in Kraft.

 

Langdorf, den 13.08.2008

Georg Missulia

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 05. November 2008 um 14:38 Uhr
 

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